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Informationen zur Verpackungsverordnung

Was gilt bei Serviceverpackungen?


Serviceverpackungen sind Einweggeschirr sowie Verpackungen des Handels, der Gastronomie und anderer Dienstleister, die die Übergabe von Waren an den Endverbraucher ermöglichen oder unterstützen. Beispiele hierfür sind Salatschalen, Aluschalen, Pizzakartons etc.

 

 

Lizenzierungspflicht


Serviceverpackungen sind lizenzierungspflichtig, sobald sie am Verkaufsort (also dem Imbiss, der Pizzeria, der Gaststätte etc.) mit Ware befüllt und an den Endverbraucher abgegeben werden. Das heißt, derjenige, der diese Serviceverpackungen mit Ware befüllt, muss sich zwingend an einem dualen System beteiligen. Es gibt davon mehrere in Deutschland. Dabei werden alle Serviceverpackungen auf Basis der Materialart und des Einzelgewichts berechnet. Die sich daraus ergebende Entsorgungsgebühr wird an eines der dualen Systeme, welches die vorschriftsmäßige Entsorgung organisiert, abgeführt.

Für Serviceverpackungen besteht die Lizenzierungspflicht also beim Erstbefüller, d.h. beim Imbiss- oder Pizzeriabetreiber etc.
Sie müssen die Serviceverpackungen daher bei einem dualen System lizenzieren lassen.

Die Verpackungsverordnung gibt Ihnen allerdings die Möglichkeit, diesen Lizenzierungsprozess an Ihren Lieferanten oder den Hersteller der Verpackung zu übertragen.

Wenn Punjabi Foods Trading GmbH die Lizenzierung für Sie übernehmen soll, melden Sie sich bitte an der Kasse. Dort erhalten Sie auch das Auftragsformular. Fragen zur Abwicklung beantworten Ihnen gerne unsere die Mitarbeiter.

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